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Geschichte der Genossenkorporation

Entstehung der Korporation Ennetbürgen

Die Uerten (Korporationen) entstanden in Nidwalden zu einer Zeit, da hierzulande noch keine schreibkundigen Leute alles und jedes protokollierten. Man ist also auf Interpretationen von gewissen Ereignissen angewiesen. Durch Kenntnis von immer mehr solcher Ereignisse ergeben sich andere Fragestellungen und auch andere Antworten. Unsere Überlegungen stützen sich unter anderem auf Arbeiten von zwei geschichtskundigen geistlichen Herren. Es sind dies Pater Ignaz Hess, einst Stiftsarchivar im Kloster Engelberg, und der Weltgeistliche Eduard Wymann, gewesener Staatsarchivar von Uri.

Nach Pater Hess ist das Aufteilen von Grossgrundbesitz in der Zeit der Alemannen, also im 5. bis 7. Jahrhundert geschehen. Damit entstanden auch die Korporationen und ihre Rechte am Gemeingut. Die Korporationen sind eine Folge der Aufteilung des Grossgrundbesitzes.

Wenn man schon das genaue Datum der "Gründung" der einzelnen Korporationen nicht kennt, so versucht man doch, durch möglichst weit zurückliegende Ereignisse das Vorhandensein einer Körperschaft zu belegen. Bis vor kurzem nahm man gemeinhin mit Karl Deschwanden, dem führenden Nidwaldner Rechtshistoriker des 19. Jahrhunderts, an, beim Schiedsspruch im Wald- und Wegstreit des Kirchspieles Buochs vom Jahre 1348 seien die Uerten Emmetten, Beckenried, Buochs und Ennetbürgen entstanden. Deschwanden lag aber lediglich eine ungenaue Abschrift des Urteils vor, während E. Wymann für seine Arbeit auf das wieder zum Vorschein gekommene Original greifen konnte. Nach Wymann hatten die Ennetbürger und Buochser aber schon im 13. Jahrhundert die Au (die heutige Allmend zwischen Buochs und Ennetbürgen) für sich beansprucht und sie sei ihnen um das Jahr 1300 auch wirklich durch Schiedsspruch zuerkannt worden. Demnach muss das nachweisbare Alter dieser vier Korporationen mindestens um 48 Jahre zurückdatiert werden, denn um in einem Streit als Partei auftreten zu können, muss man ja vorerst überhaupt existieren! Mit grosser Sicherheit kann man aber behaupten, dass anlässlich des Wald- und Wegstreites anno 1348 der Taufakt der mit Buochs gemeinsamen Tochter "Korporation Buochs - Bürgen" stattfand. Die einträchtliche Nutzung der Allmend konnte am besten durch die Bildung einer neuen Körperschaft geschehen, an deren Verwaltung alle Genossenbürger der beiden Uerten berechtigt waren.

Ob unsere Korporation gemäss Pater Hess als Rechtsperson schon im 7. Jahrhundert entstanden ist, kann wohl nie mit Bestimmtheit bejaht oder verneint werden. Mit einiger Sicherheit darf aber der bisherigen Auffassung entgegengetreten werden, die besagt, dass das Gebiet der alten Kirchgemeinde Buochs bis 1348 eine zusammenhängende Nutzungsgemeinschaft gewesen sein soll!

Dass die "Dorfleute von Buochs" sich am 10. Mai 1399 (neue) Satzungen gaben, ist bekannt. Aber dass sich die "Bergleute vom Bürgen" gleichzeitig ein "Bergrecht" gaben, ist nach dem oben Gesagten eine eher unwahrscheinliche Annahme. Die gleichzeitige Einführung eines Gesetzes an beiden Orten hätte ja nur Sinn gehabt, wenn man sich damals getrennt hätte. Wie wir gesehen haben, geschah das aber schon früher.

Politische Rechte

Die männlichen Angehörigen einer Uerte besassen das aktive und passive Stimm- und Wahlrecht in Gemeinde- und Kantonsangelegenheiten. Jede Uerte stellte auch einen Elfer (Kantonsrichter) und die ihr zustehende Anzahl Landräte. "Beisassen", d. h. Kantonsbürger, die nicht in ihrer Uerte wohnten, durften nur an der Landsgemeinde teilnehmen. "Tolerierte", d. h. Personen ohne Kantons- und Uerterecht, hatten keine politischen Rechte (dies wurde umgekehrt auch in der übrigen Schweiz so gehandhabt). Die Bundesverfassung von 1848 brachte dann allen Schweizer Bürgern die gleichen politischen Rechte, unabhängig ihres Wohnortes. Als Folge schrieb unsere Kantonsverfassung von 1850 die Bildung von politischen Gemeinden vor. Die Uerten wurden so ihrer politischen Stellung und ihres Einflusses "beraubt", durften aber auf ausdrücklichen Willen der Landsgemeinde ihr Eigentum behalten.

Das Genossenbürgerrecht

Das Genossenbürgerrecht wurde durch Abstammung, Kauf oder Schenkung erworben. Der Kaufpreis hiess "Luoder". Durch Vertrag von 1618 bestand ein gegenseitiges Einkaufsrecht zwischen den Dorfleuten von Buochs und den Bergleuten von Ennetbürgen. Anlässlich der Teilung der Allmend im Jahre 1910, mussten sich die Genossenbürger endgültig für das Genossenbürgerrecht von Buochs oder jenes von Ennetbürgen entscheiden.

Gleichzeitig wurde vereinbart, dass jeder Uertner in Buochs oder Ennetbürgen wohnen darf, ohne das Nutzungsrecht in seiner Uerte zu verlieren.

An der Genossenlandsgemeinde von 1992 wurde ein neues kantonales Korporationsgesetz angenommen. Dieses führte endlich das Stimm- und Wahlrecht der Frauen ein und berücksichtigte zusätzlich die Weiterentwicklungen im Familien- und Kindesrecht. Ergänzend sei hier erwähnt, dass unsere Genossengemeinde auf Antrag des Genossenrates bereits bei der Neufassung des Grundgesetzes von 1968 das Stimm- und Wahlrecht der Frauen einführen wollte. Der positive Entscheid konnte aber vom damaligen Regierungsrat nicht genehmigt werden, weil dies (damals noch) der Kantonsverfassung widersprochen hätte.

1952: Blick auf die Allmend und in die Berge
1952: Blick auf die Allmend und in die Berge. An der unbegradigten Buochserstrasse stehen noch die Kastanienbäume.

Der Genossenbesitz

Der Grundbesitz der alten Uerte der Bergleute vom Bürgen - diese bestand unter diesem Namen bis zur Aufteilung der Allmend 1910 und nennt sich seither "Genossenkorporation Ennetbürgen" - war früher innert den Gemeindemarken nie gross; die "Bergleute" waren nicht reich. Sie besassen zu früheren Zeiten die "Bergleutegasse" (das alte Wegsystem am Berg), das "Bergleutehaus" (heute "Fuur", 1862 verkauft), das St. Jost, die Tanzlaube und die "Rüti" (beides 1614 verkauft) und ein Haus und Hostättli in Wil (1650 verkauft). Die Kleinheimwesen "Hinter- und Vorder-Bruderbaum" gehörten früher ebenfalls den Bergleuten und es gibt Anzeichen dafür, dass sich ihre Besitzungen einst noch weiter Richtung Dorf erstreckten (vgl. etwa den Flurnamen "Genossenmattli"). Schon im 17. Jahrhundert würden verschiedentlich Alpen in anderen Gemeinden gekauft und durch verschiedene Ausscheidungen kam man zu Wald- und Feldbesitz, wo man bisher nur nutzungsberechtigt war. Das heutige Grundeigentum der Genossenkorporation Ennetbürgen sowie dessen Erwerb lässt sich wie folgt auflisten:

Die Wälder
Der Herdernwald ist vermutlich seit der Ausscheidung im 14. Jahrhundert zwischen Buochs und Ennetbürgen in unserem Besitz. Der Naswald wurde durch Schiedsspruch vom St. Margaretentag 1619 aus der bisherigen gemeinsamen Nutzung auf die Uerten Buochs, Beckenried und Ennetbürgen aufgeteilt.

Die Alpen
Das Hüttenrecht auf Niederbauen und die Alptitel von Niederbauen sind wahrscheinlich seit der Zeit der gemeinsamen Nutzung im Gebiet des alten Kirchspieles Buochs im Eigentum von Ennetbürgen, also vor 1300. Die übrigen Alpen wurden wie folgt durch Kauf erworben: Ochsenweidli im Jahre 1640, Hiettleren 1642, Wissiflue 1675 und Ochsenweid 1906 und 1909.

Die Allmend
Seit 1910 besitzt die Genossenkorporation Ennetbürgen einen Teil der früher mit Buochs gemeinsam besessenen und genutzten Allmend zu alleinigem Eigentum. Seither heisst die einstige Uerte der "Bergleute vom Bürgen" "Genossenkorporation Ennetbürgen". Vor der Allmendteilung besassen die Bergleute nur fünf Stücke in der "Herdern"; sie hiessen "Herrlichkeit". Grosse Kollmatierungsarbeiten in den Jahren 1918-1923 und 1930-1933 sowie nochmals ums Jahr 1954, verwandelten das ehemalige Streue- und Sumpfland in eine fruchtbare Ebene. Damit war die Voraussetzung für die Entwicklung des Dorfes geschaffen. Bei der Allmendzuteilung 1910 wurde durch die Korporation Ennetbürgen eine Fläche von 117 ha und 25,34 a übernommen. Heute ist davon beinahe die Hälfte verkauft und überbaut! Der Erlös wurde massgeblich verwendet für Wald- und Alpverbesserungen, für den Kauf von Liegenschaften und die Erbauung von Wohnhäusern. Seit 1986 wird Bauland nur noch im Baurecht abgegeben.

Die Liegenschaften
Das landwirtschaftliche Heimwesen "Etschenried" wurde 1953 gekauft; die Fabrikhalle im Gewerbegebiet Herdern 1986. Selber erbaut hat die Genossenkorporation Ennetbürgen ihre Wohnhäuser: das 6-Familien-Haus an der Stanserstrasse 22 (1961), das 9-Familien-Haus an der Stanserstrasse 24 (1964), das 6-Familien-Haus an der Blumattstrasse 10 (1980), das 8-Familien-Haus an der Stanserstrasse 21 (1990) und das 8-Familien-Haus an der Blumattstrasse 8 (1990). Die letzten beiden 8-Familien-Häuser sind mit einer gleichzeitig erbauten, 40plätzigen Autoeinstellhalle verbunden.
Wohnen im Alter: Oeltrotte 1 und 3 (2011) mit 26 Wohnungen.