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Teilungsbehörde
Bei jedem Todesfall ist die kommunale Teilungsbehörde am Wohnsitz der/des Verstorbenen verpflichtet, ein Nachlassinventar zuhanden der Steuerbehörde aufzunehmen. Die kommunale Teilungsbehörde Ennetbürgen setzt sich in jedem Fall mit den Hinterbliebenen schriftlich in Verbindung. Vorhandene Testamente und Ehe- und Erbverträge sind unverzüglich nach dem Todesfall im Original ungeöffnet der kommunalen Teilungsbehörde Ennetbürgen zu übergeben.
Kontakt
TeilungsbehördeFriedenstrasse 6
6373 Ennetbürgen
Tel. 041 624 40 10
info@ennetbuergen.ch
Website
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
vor öffentlichen Feiertagen: Schalterschluss 16.30 Uhr
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name | Download |
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