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Zivilstandsamt und Bürgerrecht

Sämtliche Zivilstandsereignisse, die sich im Kanton Nidwalden ereignen, werden vom Zivilstandsamt Nidwalden beurkundet. Zu den wichtigsten Zivilstandsereignissen gehören Geburten, Todesfälle, Eheschliessungen, Kindesanerkennungen und Namenserklärungen.

Das Ausstellen von Heimatscheinen, Personenstandsausweisen, Familienausweisen, Familienscheinen sowie Ausweise über den registrierten Personenstand (7.3.) fallen in die Zuständigkeit des Zivilstandsamtes des Heimatortes (Bürgerort).

Geburts-, Anerkennungs-, Ehe- oder Todesurkunden werden vom Zivilstandsamt des Ereignisortes ausgestellt (d.h. am Geburtsort, Anerkennungsort, Eheschliessungsort, Todesort).

Zudem bearbeitet und prüft der im Zivilstandsamt und Bürgerrecht integrierte Fachdienst Namensänderungsgesuche und erlässt hierzu die entsprechenden Verfügungen.

Das Zivilstandsamt und Bürgerrecht mit dem integrierten Fachbereich Bürgerrecht ist kantonale Auskunfts- und Koordinationsstelle im Zusammenhang mit den Einbürgerungsverfahren und nimmt insbesondere Einbürgerungsgesuche entgegen, soweit diese nicht beim Bund einzureichen sind, koordiniert die kantonalen Erhebungen und vermittelt zwischen den gesuchstellenden Personen einerseits und den zuständigen kommunalen, kantonalen und eidgenössischen Instanzen auf der anderen Seite.

Fragen rund um die Zivilstandsereignisse, Namensänderungen und Bürgerrechte beanwortet Ihnen die Amtsstelle "Zivilstandsamt und Bürgerrecht" gerne per Telefon oder E-Mail.

Kontakt

Zivilstandsamt und Bürgerrecht
Marktgasse 3
Postfach 1244
6371 Stans
Tel. 041 618 72 60
zivilstandsamt@nw.ch

Website

Öffnungszeiten

Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
vor öffentlichen Feiertagen: Schalterschluss 16.30 Uhr

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