Inhalt
Zivilstandsamt und Bürgerrecht
Das Ausstellen von Heimatscheinen, Personenstandsausweisen, Familienausweisen, Familienscheinen sowie Ausweise über den registrierten Personenstand (7.3.) fallen in die Zuständigkeit des Zivilstandsamtes des Heimatortes (Bürgerort).
Geburts-, Anerkennungs-, Ehe- oder Todesurkunden werden vom Zivilstandsamt des Ereignisortes ausgestellt (d.h. am Geburtsort, Anerkennungsort, Eheschliessungsort, Todesort).
Zudem bearbeitet und prüft der im Zivilstandsamt und Bürgerrecht integrierte Fachdienst Namensänderungsgesuche und erlässt hierzu die entsprechenden Verfügungen.
Das Zivilstandsamt und Bürgerrecht mit dem integrierten Fachbereich Bürgerrecht ist kantonale Auskunfts- und Koordinationsstelle im Zusammenhang mit den Einbürgerungsverfahren und nimmt insbesondere Einbürgerungsgesuche entgegen, soweit diese nicht beim Bund einzureichen sind, koordiniert die kantonalen Erhebungen und vermittelt zwischen den gesuchstellenden Personen einerseits und den zuständigen kommunalen, kantonalen und eidgenössischen Instanzen auf der anderen Seite.
Fragen rund um die Zivilstandsereignisse, Namensänderungen und Bürgerrechte beanwortet Ihnen die Amtsstelle "Zivilstandsamt und Bürgerrecht" gerne per Telefon oder E-Mail.
Kontakt
Zivilstandsamt und BürgerrechtMarktgasse 3
Postfach 1244
6371 Stans
Tel. 041 618 72 60
zivilstandsamt@nw.ch
Website
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
vor öffentlichen Feiertagen: Schalterschluss 16.30 Uhr
Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
---|