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Adressänderung / Umzug

Sie ziehen innerhalb der Gemeinde oder innerhalb des Gebäudes um?

Schweizer Staatsangehörige

  • Bitte melden Sie uns die Adressänderung innert 14 Tagen per Telefon, elektronisch unter eUmzugCH oder persönlich am Schalter.
  • Wir benötigen von Ihnen folgende Angaben: neue Adresse, Datum der Adressänderung, Wohnpartner/Untermieter, Wohnetage/Anzahl Zimmer, evt. Name des Vormieters
  • Bitte stellen Sie uns eine Kopie vom Miet- oder Untermietvertrag zu.
  • Wehrdienstpflichtige haben sich zudem innert 14 Tagen beim Kreiskommando Nidwalden, Wilstrasse 1, 6370 Oberdorf, unter Vorlage des Dienstbüchleins, umzumelden
  • Zivilschutzpflichtige haben sich zudem beim Amt für Militär und Zivilschutz, Wilstrasse 1, 6370 Oberdorf, unter Vorlage des Dienstbüchleins, umzumelden


Ausländische Staatsangehörige 

  • Die Adressänderung ist innert 14 Tagen beim Amt für Migration, Kreuzstrasse 2, 6371 Stans vorzunehmen.


Bei schulpflichtigen Kindern ist der Umzug beim Schulsekretariat Ennetbürgen, Buochserstrasse 8, 6373 Ennetbürgen, Telefon 041 624 98 98 zu melden.

Preis

kostenlos

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