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Erbenbescheinigung

Die Erbenbescheinigung wird nach der Inventarisation des Nachlasses des Verstorbenen durch die kommunale Teilungsbehörde auf Gesuch hin ausgestellt.

Sie dient nach einem Todesfall Banken, Versicherungen, Grundbuchamt etc. als formelle Bescheinigung der anerkannten Erben.

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