Inhalt
Erbenbescheinigung
Die Erbenbescheinigung wird nach der Inventarisation des Nachlasses des Verstorbenen durch die kommunale Teilungsbehörde auf Gesuch hin ausgestellt.
Sie dient nach einem Todesfall Banken, Versicherungen, Grundbuchamt etc. als formelle Bescheinigung der anerkannten Erben.
Sie dient nach einem Todesfall Banken, Versicherungen, Grundbuchamt etc. als formelle Bescheinigung der anerkannten Erben.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Teilungsbehörde | 041 624 40 10 | info@ennetbuergen.ch |
Name | Download |
---|