Inhalt
Handlungsfähigkeitszeugnis
Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis.
Im Zeugnis wird Ihnen Ihre Handlungsfähigkeit nach Art. 13 ZGB bestätigt.
Sie können das Zeugnis bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde in Stans beziehen.
Preis
20.00
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB | 041 618 76 40 | kesb@nw.ch |