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Aufbewahrung Vorsorgeauftrag

Der Vorsorgeauftrag
Dank dem Vorsorgeauftrag entscheiden Sie selbst, wer Sie vertreten soll, falls Sie urteilsunfähig werden. Ein Vorsorgeauftrag muss von Ihnen entweder wie ein Testament von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet oder durch einen Notar öffentlich beurkundet werden.

Sollten Sie dauernd urteilsunfähig werden, darf die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB bei einem beliebigen Zivilstandsamt schriftlich anfragen, ob und wo ein Vorsorgeauftrag aufbewahrt wird. Das Zivilstandsamt teilt die Antwort der KESB schriftlich mit. So wird gewährleistet, dass Ihr Vorsorgeauftrag so rasch wie möglich von der KESB geprüft und wirksam werden kann.

Informationen zu einem Vorsorgeauftrag und Muster erhalten bei der Pro Senectute und bei der CURAVIVA Schweiz.

Hinterlegung bei der Einwohnerkontrolle
Seit 1. Januar 2019 sind im Kanton Nidwalden die Gemeinden zuständig für die Hinterlegungsstelle von Verfügungen von Todes wegen (Testamente und Erbverträge) und von Vorsorgeaufträgen.

Gestützt auf das Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch (EG ZGB, NG 211.1) sind die Wohnsitzgemeinden für die rechtmässige Entgegennahme, Aufbewahrung und Herausgabe dieser Dokumente zuständig und verantwortlich. Bei der Gemeindeverwaltung Ennetbürgen wird die Hinterlegungsstelle bei der Einwohnerkontrolle geführt. Die hinterlegten Dokumente werden im Einwohnerregister der betroffenen Person vermerkt.

Die Abgabe bzw. die Übergabe ins Depot einer Verfügung von Todes wegen oder eines Vorsorgeauftrages erfolgt

  • persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung: Die hinterlegende Person muss sich mit ihrer Identitätskarte (ID) oder ihrem Pass ausweisen

  • mit Zustellung per Post: der Zustellung des zu deponierenden Dokuments muss eine ID-/Pass­ Kopie beigelegt werden

  • mit der Vertretung durch eine andere Person: Diese hat hierbei eine schriftliche, unterzeichnete Vollmacht und eine ID-/Pass-Kopie derjenigen Person vorzulegen, für welche das Depot errichtet wird sowie auch sich persönlich mit der eigenen ID/des eigenen Passes auszuweisen.

Die Rückgabe bzw. Aushändigung erfolgt

  • persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung: Die betroffene Person muss sich mit ihrer Identitätskarte (ID) oder ihrem Pass ausweisen und die Rücknahme mit ihrer Unterschrift bestätigen

  • durch Postzustellung durch die Gemeindeverwaltung aufgrund eines schriftlichen Auftrages unter Beilage der ID-/Pass-Kopie der hinterlegenden Person

  • mit der Vertretung durch eine andere Person: Diese hat hierbei eine schriftliche, unterzeichnete Vollmacht und eine ID-/Pass-Kopie derjenigen Person vorzulegen, für welche das Depot errichtet wurde sowie auch sich persönlich mit der eigenen ID/des eigenen Passes auszuweisen

Vorsorgeaufträge werden der KESB NW (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Nidwalden) gegen einen schriftlich begründeten Antrag postalisch zugestellt.

Die Auswechslung (Herausgabe und Hinterlegung eines neuen Dokumentes) ist möglich und erfolgt

  • persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung: Die betroffene Person muss sich mit ihrer Identitätskarte (ID) oder ihrem Pass ausweisen und die Rücknahme mit ihrer Unterschrift bestätigen

  • durch Postzustellung mit einem schriftlichen Auftrag unter Beilage des neuen Dokuments sowie der ID-/Pass-Kopie der hinterlegenden Person (die Rücksendung des bisherigen Dokuments erfolgt durch die Gemeindeverwaltung)

  • mit der Vertretung durch eine andere Person: Diese hat hierbei eine schriftliche, unterzeichnete Vollmacht und eine ID-/Pass-Kopie derjenigen Person vorzulegen, für welche das Depot errichtet wurde sowie auch sich persönlich mit der eigenen ID/des eigenen Passes auszuweisen

Vertretung bei gemeinsamen Dokumenten mehrerer Personen (z.B. Ehegatten, Partnerschaften, etc.): Sowohl bei der Rückgabe bzw. Aushändigung wie auch bei der Auswechslung von gemeinsamen Dokumenten mehrerer Personen sind jeweils alle Unterschriften bzw. eine Vollmacht mit ID-/Pass-Kopie der vertretenen Person erforderlich.

Kosten: Die Hinterlegung pro Dokument kostet CHF 60.–. In dieser Gebühr ist der Aufwand für die Rückgabe bzw. Aushändigung inbegriffen.

 

Eintrag im Personenregister des Zivilstandsamtes
Der Hinterlegungsort für Vorsorgeaufträge kann zusätzlich persönlich am Schalter des Zivilstandsamtes Nidwalden, Marktgasse 3, Postfach 1244, 6371 Stans, Telefon: 041 618 72 60, E-Mail: zivilstandsamt@nw.ch gegen eine Gebühr von CHF 75.– im Personenstandsregister eingetragen werden. Eine Terminvereinbarung beim Zivilstandsamt Nidwalden ist zwingend notwendig. Die Vertretung durch eine Notariatsperson ist mit Vollmacht möglich.


Die Patientenverfügung
Sie können beim Zivilstandsamt keine Eintragung oder Aufbewahrung einer Patientenverfügung beantragen. Bitte wenden Sie sich dafür an Ihre Krankenkasse oder Ihren Hausarzt.

Zugehörige Objekte

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