Inhalt
Heimatausweis
Der Heimatausweis (auch Interimsausweis) ist ein Ausweispapier, das in den nachfolgend erwähnten Fällen bei der Einwohnerkontrolle des Wochenaufenthaltsortes zu hinterlegen ist:
Für die Ausstellung des Heimatausweises benötigen wir von Ihnen die Aufenthaltsadresse sowie die Aufenthaltsdauer. Ein Wochenaufenthalt kann in der Regel nicht begründet werden, wenn sich Ihr dauernder Lebensmittelpunkt in der Aufenthaltsgemeinde befindet.
- Personen, die sich während der Woche anderorts beruflich aufhalten und an den Wochenenden an den Wohnsitz zurückkehren (Wochenaufenthalter).
- Personen, die sich saisonbedingt beruflich andernorts aufhalten und nach Beendigung der Saison an den Wohnsitz zurückkehren.
- Studierende und Personen mit längerem Anstalts- oder Sanatoriumsaufenthalt, Ausweispapier am Anstaltsort, sofern die Aufenthaltsgemeinde dies verlangt.
- Personen, die mehr als an einem Ort Niederlassung haben, für die sogenannte Nebenniederlassung.
Für die Ausstellung des Heimatausweises benötigen wir von Ihnen die Aufenthaltsadresse sowie die Aufenthaltsdauer. Ein Wochenaufenthalt kann in der Regel nicht begründet werden, wenn sich Ihr dauernder Lebensmittelpunkt in der Aufenthaltsgemeinde befindet.
Preis
CHF 20.- & 1.10 Porto bei Versand
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 041 624 40 10 | info@ennetbuergen.ch |