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Publizierte Baugesuche im Amtsblatt Nr. 16

17. April 2024

Öffentliche Bekanntmachung gemäss Art. 147 des Gesetzes vom 21. Mai 2014 über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Planungs- und Baugesetz, PBG; NG 611.1): Die Baugesuchsunterlagen liegen während 20 Tagen zur öffentlichen Einsicht in der jeweiligen Gemeindekanzlei auf. Öffentlich-rechtliche Einwendungen sind während dieser Frist schriftlich, mit Begründung und Anträgen sowie im Doppel beim Gemeinderat einzureichen (Art. 147 Abs. 2 PBG).

Bauobjekt: Umbau und Sanierung Wohnhaus, Breitholz, Parz. 269
Gesuchsteller: Hüppi Hedwig, Unterwili 1163, Rüeterswil