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Feuerwehraushebung für den Jahrgang 2005 am Freitag, 27. September 2024
Nach Art. 30 des kantonalen Gesetzes über den Brandschutz und die Feuerwehr (Brandschutz- und Feuerwehrgesetz, BFG 613.1) sind Männer und Frauen vom 20.–48. Altersjahr in ihrer Wohnsitzgemeinde feuerwehrpflichtig.
Stellungspflichtig im Jahr 2025 sind somit Frauen und Männer mit dem Jahrgang 2005.
Die Aushebung und Einteilung für den Feuerwehrdienst gemäss § 16 der kantonalen Vollzugsverordnung zum Gesetz über den Brandschutz und die Feuerwehr (Brandschutz- und Feuerwehrverordnung, BFV; NG 613.11) findet in den Gemeinden Ennetbürgen und Buochs am nachstehenden Datum statt:
Freitag, 27. September 2024, 19.30 Uhr, Feuerwehrlokal, Flurhofstrasse 2, Buochs
Dienstpflichtige, die an der militärischen Rekrutierung teilgenommen haben, müssen das blaue Dienstbüchlein an die Feuerwehraushebung mitbringen.
Wer an der Aushebung wegen Krankheit oder Unfall nicht teilnehmen kann, hat ein ärztliches Zeugnis an den Feuerwehrkommandanten zu senden (§ 16 Abs. 3 BFV).
Von der Feuerwehrpflicht befreit sind Personen, die aufgrund einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung dienstuntauglich sind (Art. 31 Abs. 1 BFG). Der Invaliditätsnachweis ist ebenfalls an den Feuerwehrkommandanten zu senden (§ 17 Abs. 1 BFV).
Unentschuldigtes Fernbleiben von der Aushebung wird gemäss Art. 49 Ziffer 2 BFG mit einer Ordnungsbusse geahndet.
Alle neu in den Feuerwehrdienst eingeteilten Feuerwehrpflichtigen haben gestützt auf § 20 Abs. 2 BFV den Einführungskurs zu besuchen.
Feuerwehrinspektorat Ob- und Nidwalden