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Wahlanordnung für die Gemeinderats- und Kirchenratswahlen vom 03.05.2026
Der Gemeinderat der Politischen Gemeinde Ennetbürgen und der Kirchenrat der Römisch-Katholischen Kirchgemeinde Ennetbürgen, gestützt auf Art. 83 der Kantonsverfassung (NG 111) und Art. 75 des Gemeindegesetzes (NG 171.1), in Ausführung der § 13 und 14 der Urnenabstimmungsverordnung (NG 133.12) sowie von Art. 2 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde und Art. 2 der Kirchgemeindeordnung
beschliessen:
I.
Der Urnenabstimmung werden unterstellt:
A) Politische Gemeinde
1. Die Wahl von vier Mitgliedern in den Gemeinderat auf eine Amtsdauer von vier Jahren für die Amtsperiode 2026-2030.
2. Die Wahl des Gemeindepräsidiums auf eine Amtsdauer von zwei Jahren für die Amtsperiode 2026-2028.
3. Die Wahl des Gemeindevizepräsidiums auf eine Amtsdauer von zwei Jahren für die Amtsperiode 2026-2028.
B) Römisch-Katholische Kirchgemeinde
1. Die Wahl von zwei Mitgliedern in den Kirchenrat auf eine von für die Amtsperiode 2026-2030
2. Die Wahl des Kirchenratspräsidiums auf eine Amtsdauer von zwei Jahren für die Amtsperiode 2026-2028.
3. Die Wahl des Kirchenratsvizepräsidiums auf eine Amtsdauer von zwei Jahren für die Amtsperiode 2026-2028.
Besondere Bestimmungen für die Römisch-Katholische Kirchgemeinde:
Für Wahlen bei der katholischen Kirchgemeinde ist ein separater Wahlgang, d.h. mit eigenem Stimmrechtsausweis und Stimmcouvert, notwendig. Wahlprospekte sind dem Stimmmaterial der katholischen Kirchgemeinde beizulegen.
II.
Die Urnenabstimmung wird getrennt von der Gemeindeversammlung durchgeführt.
Das Verfahren richtet sich nach der Urnenabstimmungsverordnung (NG 133.12) in Verbindung mit dem Wahl- und Abstimmungsgesetz (NG 132.2).
III.
Abstimmungstag für den ersten Wahlgang: Sonntag, 3. Mai 2026
Abstimmungstag für einen allfälligen zweiten Wahlgang: Sonntag, 14. Juni 2026
Das Abstimmungslokal ist von 09.30 bis 11.00 Uhr geöffnet.
Abstimmungslokal: Gemeindeverwaltung Ennetbürgen, Friedenstrasse 6
IV.
Wer brieflich wählen will, befolgt die Anleitung für die Stimmabgabe, wie sie auf dem Stimmrechtsausweis abgedruckt ist.
Das Zustell- und Antwortkuvert mit der Adresse an die Gemeindeverwaltung kann:
- frankiert und verschlossen rechtzeitig vor dem Wahltag der Post übergeben,
- am Schalter der Gemeindeverwaltung abgegeben,
- in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung geworfen
- oder durch eine Vertretung dem Abstimmungsbüro übergeben werden.
Die briefliche Wahl ist bis zum Schluss des Urnenganges möglich. Nach Urnenschluss eingehende Wahlzettel werden nicht mehr berücksichtigt.
V.
Wahlvorschläge sind schriftlich bis spätestens Montag, 16. März 2026, 12.00 Uhr, an das kommunale Abstimmungsbüro, Gemeindeverwaltung, Friedenstrasse 6, 6373 Ennetbürgen, einzureichen. Nach diesem Zeitpunkt eingereichte Wahlvorschläge fallen ausser Betracht.
Wahlvorschläge können von jeder Person eingereicht werden, die das Aktivbürgerrecht besitzt. Die Wahlvorschläge sind von mindestens 5 Aktivbürgerinnen oder Aktivbürger unter Angabe ihres eigenen Namens, Vornamens, Geburtsjahres und ihrer Wohnadresse zu unterzeichnen. Jede Aktivbürgerin und jeder Aktivbürger darf pro Wahl nur einen Wahlvorschlag mitunterzeichnen. Zudem muss jede vorgeschlagene Person auf dem Wahlvorschlag schriftlich bestätigen, dass sie eine allfällige Wahl annimmt. Die Wahlvorschläge können nach ihrer Veröffentlichung nicht mehr zurückgezogen werden.
Die Wahlvorschläge dürfen höchstens so viele Namen wahlfähiger Personen enthalten, wie Sitze zu besetzen sind, ansonsten sind die überzähligen Wahlvorschläge ungültig. Die Kandidaten sind mit Name, Vorname, Beruf, Geburtsjahr sowie Wohnadresse zu bezeichnen.
Die Wahlvorschläge liegen ab Dienstag, 17. März 2026 bis Sonntag, 3. Mai 2026 auf der Gemeindeverwaltung, Friedenstrasse 6, Ennetbürgen, öffentlich auf.
VI.
Überschreitet die Gesamtzahl der vorgeschlagenen Personen die Zahl der zu besetzenden Sitze nicht, erfolgt die Erklärung der Wahl ohne Wahlgang durch den administrativen Rat (stille Wahl).
Bei mehr Wahlvorschlägen als der zu besetzenden Sitze werden die Kandidatenlisten und das Stimmmaterial den Stimmberechtigten bis spätestens sieben Tage vor dem Abstimmungstag zugestellt.
VII.
Die Gestaltung der Wahlprospekte als Beilage zum amtlichen Stimmmaterial richtet sich nach der Weisung über Form und Umfang von Wahlprospekten für die Urnenabstimmungen in den Gemeinden vom 17. Dezember 2009. Die Wahlprospekte sind verpackungsfertig bis spätestens am Montag, 23. März 2026, 12.00 Uhr, an die Heilpädagogische Werkstätte Weidli in Stans abzuliefern. Ein Exemplar ist vorgängig dem kommunalen Abstimmungsbüro zuzustellen.
VIII.
Die Wahlergebnisse werden durch das kommunale Abstimmungsbüro im öffentlichen Aushang bei der Gemeindeverwaltung und durch Publikation im Nidwaldner Amtsblatt veröffentlicht. Zudem können die Wahlergebnisse über Internet www.ennetbuergen.ch eingesehen werden. Vorbehalten bleiben die speziellen Verfahren bei allfälligen stillen Wahlen oder einem zweiten Wahlgang.
Ennetbürgen, 10. Februar 2026 GEMEINDERAT ENNETBÜRGEN
KIRCHENRAT ENNETBÜRGEN
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