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Feuerwerk
Es besteht weder eine kantonale noch eine kommunale Reglementierung für das Abbrennen von Feuerwerken. In der Gemeinde Ennetbürgen ist das Abbrennen von Feuerwerken nicht bewilligungspflichtig. Allfällige Einschränkungen für grössere der Gemeinde bekannte Veranstaltungen bleiben vorbehalten.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem untenstehenden Merkblatt.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Merkblatt Abbrennen von Feuerwerk | Download | 0 | Merkblatt Abbrennen von Feuerwerk |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindeverwaltung | 041 624 40 10 | info@ennetbuergen.ch |