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Sperrgut

  • Sperrgut wird seit 2014 immer zusammen mit dem Hauskehricht gesammelt. Dazu muss das Sperrgut mit entsprechenden SUIBR!-Gebührenmarken beklebt werden (1 Marke pro 5 kg). Die SUIBR!-Gebührenmarken sind im Detailhandel als Bogen à 5 Marken für CHF 10.- erhältlich.
  • Sperrgut darf nur von Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Ennetbürgen abgegeben werden. Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbebetriebe dürfen kein Sperrgut aus Abbrucharbeiten abgeben. Es werden entsprechende Kontrollen durchgeführt.


Was nicht?
Material aus Wohnungsräumungen, Umbauten oder Renovationen wie Bodenbeläge, Türen, Fenster, Altholz etc., Vorhänge, Textilien, Elektrogeräte, Metall, Pneu’s ... Kurz gesagt: Alle Materialien, die in einer anderen Form der Wiederverwertung zugeführt werden können.

Tipps

Gut erhaltene Gegenstände können im Brockenhaus und am Hol-Bring-Markt Stans abgegeben werden.

Wichtig

Ablagerungsverbot
Es ist verboten, Sperrgut (Möbel usw.) bei den Altstoffsammelstellen zu deponieren.

Bereitstellung
Sperrgut wird nur von Privathaushaltungen mit Kehrichtfahrzeugen eingesammelt und ist am Sammeltag bis 7.00 Uhr analog der Kehrichtabfuhr an der Strasse bereitzustellen.

Gebühren

1 Marke pro 5 kg

Regelmässige Abfuhr

Regelmässige Abfuhr
Kehrichtabfuhr