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Generelle Informationen
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die vollständigen Resultate des Kantons finden Sie jeweils ab 12.00 Uhr unter
> Abstimmungsresultate Kanton Nidwalden
Weitere Informationen zu eidgenössischen Abstimmungen finden Sie unter
> Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament
> Schweizerische Bundeskanzlei
Über die im 2019 eingeführte App "VoteInfo" der Schweizerischen Bundeskanzlei erhalten Sie ebenfalls Informationen und Ergebnisse zu eidgenössischen und kantonalen Vorlagen:
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Weitere Informationen zu politischen Rechten und vergangenen Abstimmungen/Wahlen:
Wahl- und Abstimmungsgesetz des Kantons Nidwalden
Verfassung des Kantons Nidwalden
Weisungen über Form und Umfang von Wahlprospekten
Übersicht kantonale Abstimmungen/Wahlen seit 2005
Übersicht eidgenössische Abstimmungen seit 1848
Blanko-Abstimmungstermine für die kommenden Jahre
Urne Öffnungszeiten
Sonntag, 9.30 Uhr bis 11.00 Uhr
Urnenstandort
Gemeindeverwaltung Ennetbürgen, Friedenstrasse 6, 6373 Ennetbürgen
Voraussetzungen
Die Wohngemeinden sind für das Abstimmungsmaterial zuständig. Die Unterlagen werden spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungssonntag zugestellt. Sollten Sie die Unterlagen nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte bei der Einwohnerkontrolle.
Brieflich abstimmen
Was ist zu beachten?
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die von Hand ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in den Umschlag für die Stimm- und Wahlzettel.
- Unterzeichnen Sie den Stimmrechtsausweis persönlich.
- Legen Sie den Umschlag für die Stimm- und Wahlzettel und den unterzeichneten Stimmrechtsausweis in das Zustell- und Antwortcouvert, mit dem Sie das Wahl- und Abstimmungsmaterial erhalten haben.
- Das Zustell- und Antwortcouvert mit der Adresse an die Gemeindeverwaltung kann frankiert und verschlossen rechtzeitig vor dem Abstimmungstag der Post übergeben, am Schalter der Gemeindeverwaltung abgegeben, in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung (bis spätestens um 11.00 Uhr des Abstimmungstages) geworfen oder durch eine Vertretung dem Abstimmungsbüro übergeben werden.
- Bei Postaufgabe (B-Post) ist das Zustell- und Antwortcouvert bis spätestens Dienstag vor dem Wahl- / Abstimmungstag zu verschicken.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- der Stimmrechtsausweis nicht unterzeichnet ist,
- der Stimmrechtsausweis im amtlichen weissen Stimmkuvert ist,
- der Stimmrechtsausweis nicht beiliegt,
- sie nach Urnenschluss beim Stimmbüro eintrifft