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Feuerwehraushebung

Feuerwehrlokal
Flurhofstrasse 2
6374 Buochs
24. Sept. 2026, 19.00 Uhr

Nach Art. 30 des kantonalen Gesetzes über den Brandschutz und die Feuerwehr (Brandschutz- und Feuerwehrgesetz, BFG 613.1) sind Männer und Frauen vom 20.–48. Altersjahr in ihrer Wohnsitzgemeinde feuerwehrpflichtig.

Stellungspflichtig im Jahr 2027 sind somit Frauen und Männer mit dem Jahrgang 2007.

Die Aushebung und Einteilung für den Feuerwehrdienst gemäss § 16 der kantonalen Vollzugsverordnung zum Gesetz über den Brandschutz und die Feuerwehr (Brandschutz- und Feuerwehrverordnung, BFV; NG 613.11) findet in den Gemeinden Ennetbürgen und Buochs am nachstehenden Datum statt:

Donnerstag, 24. September 2026, 19.00 Uhr, Feuerwehrlokal, Flurhofstrasse 2, Buochs

Dienstpflichtige, die an der militärischen Rekrutierung teilgenommen haben, müssen das blaue Dienstbüchlein an die Feuerwehraushebung mitbringen.

Wer an der Aushebung wegen Krankheit oder Unfall nicht teilnehmen kann, hat ein ärztliches Zeugnis an den Feuerwehrkommandanten zu senden (§ 16 Abs. 3 BFV).

Von der Feuerwehrpflicht befreit sind Personen, die aufgrund einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung dienstuntauglich sind (Art. 31 Abs. 1 BFG). Der Invaliditätsnachweis ist ebenfalls an den Feuerwehrkommandanten zu senden (§ 17 Abs. 1 BFV).

Unentschuldigtes Fernbleiben von der Aushebung wird gemäss Art. 49 Ziffer 2 BFG mit einer Ordnungsbusse geahndet.

Feuerwehrinspektorat Ob- und Nidwalden