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Kostenlose Entsorgung Christbäume bis Ende Januar
Stellen Sie Ihren ausgedienten Christbaum zusammen mit dem Hauskehricht bereit.
Bis Ende Januar 2026 wird Ihr Baum ohne Zusatzkosten (keine SUIBR!-Gebührenmarken notwendig) bei der regulären Kehricht-/Sperrgutsammlung bzw. der Grüngutsammlung mitgenommen.
