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Älplerchilbi

Seit Gründung der Älplergesellschaft Ennetbürgen 1882 sind Brauchtum und Tradition erhalten geblieben.
Alle 2 Jahre im Oktober findet die Älplerchilbi und jedes Jahr im Januar der Älplertanz statt.

Gründung Älplergesellschaft

Jede Älplergesellschaft ist, weil zugleich auch Bruderschaft, ein Verein mit religiösem Einschlag, der darum an eine Pfarrkirche gebunden ist. So umfasste die Älplergesellschaft Buochs und Bürgen beide Gemeinden des Kirchsprengels Buochs. 1862 gab sich die "Älplergesellschaft für die Kirchgemeinde Buochs und Bürgen" erstmals Statuten, obwohl schon 1604 in Buochs urkundlich eine Älplerchilbi nachgewiesen werden kann. Weil der Wunsch der Ennetbürger, die Älplerchilbi abwechslungsweise in Buochs und Ennetbürgen durchzuführen, bei den Buochsern kein Gehör fand, gründeten die Ennetbürger 1882 kurzerhand eine eigene Gesellschaft. Darauf lösten sie sich einvernehmlich von Buochs, unter Aufteilung des Vermögens und der Fahnen. Ermöglicht wurde dies, weil Ennetbürgen inzwischen zur selbständigen Pfarrei erhoben worden war.
 

Zweck Älpergesellschaft

Gemäss den Statuten bezweckt die Älplergesellschaft neben der Erfüllung religiöser Pflichten die Aufrechterhaltung der traditionellen Älplerfeste, die Pflege der Kameradschaft und des gesellschaftlichen Lebens, die Besprechung gemeinnütziger Fragen und die Unterstützung kultureller Belange. Die religiösen Aufgaben erfüllt die Älplerbruderschaft mit der Feier eines Gedächtnisgottesdienstes am Sonntag nach dem Wendelinstag (20. Oktober) für alle lebenden und verstorbenen Mitglieder. Ferner wird für jedes verstorbene Gesellschaftsmitglied ein Gedächtnis gehalten. Der gesellschaftliche Zweck findet seine Erfüllung vor allem in der jedes zweite Jahr durchgeführten Älplerchilbi Anfang Oktober (früher im November} und im alljährlichen Chilbitanz (Fasnachtsälplertanz) im Januar.
 

Älplerchilbi

In die Gesellschaft wird man von der Älplerversammlung aufgenommen. Dies geschieht durch die erstmalige Wahl zum Älplerbeamten. Jede Beamtung hat einen statutarisch festgelegten Namen, wobei ein Teil der Beamtungen den Verheirateten, der andere den Ledigen vorbehalten ist. Wer ein Ledigenamt betreute, hat nach seiner Verehelichung Anrecht auf ein für die Verheirateten reserviertes Amt. Es gereicht zur Ehre, als junger lediger Mitbürger oder als später zugezogener Verheirateter in ein Amt gewählt zu werden. Die Beamten führen die Älplerchilbi durch. Sie ziehen am Chilbisonntag in der Tracht mit ihren Frauen bzw. "Älplermeitli" in die Kirche zum festlichen Gottesdienst, in dem auch eine zünftige Ehrenpredigt nicht fehlen darf. Am Nachmittag erfreuen sie sich mit dem herbeigeströmten Volk an den Darbietungen. Besonderes Gewicht kommt dabei dem Älperspruch zu, eine in Versform abgefasste Chronik, welche die seit der letzten Älplerchilbi geschehenen "Untaten" auf möglichst humorvolle Art ans Tageslicht bringt. Höhepunkte für die Gesellschaft waren jene Älplerfeste, an denen ein neues Vereinsbanner geweiht wurde. 1906 konnte die aus der Teilung mit Buochs stammende Fahne (sie trug noch die Bezeichnung "Älplergesellschaft Buochs und Bürgen") durch eine neue ersetzt werden. 1964 erfolgte die Enthüllung des dritten Gesellschaftsbanners, das heute noch den ca. 400 Mitgliedern als Zeichen der Zusammengehörigkeit dient.

Älplergruppenfoto 2018