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Abmeldung / Wegzug

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Schweizer Staatsangehörige

  • Die Abmeldung ist innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle vorzunehmen.
  • Das können Sie entweder elektronisch unter eUmzugCH oder direkt am Schalter der Einwohnerkontrolle machen. Wenn Sie sich elektronisch abmelden, können Sie gleich die Anmeldeformalitäten Ihrer neuen Wohngemeinde in einem Schritt vornehmen. Ist ein Heimatschein bei uns hinterlegt, wird dieser direkt an die Einwohnerkontrolle der neuen Wohngemeinde zugestellt.
  • Wenn Sie ins Ausland wegziehen, bitten wir Sie, uns den Wegzug ca. 4 Wochen vor Ihrer Abreise mitzuteilen.  
  • Wehrdienstpflichtige haben sich innert 14 Tagen beim Kreiskommando Nidwalden, Wilstrasse 1, 6370 Oberdorf, unter Vorlage des Dienstbüchleins, abzumelden.
  • Zivilschutzpflichtige haben sich beim Amt für Militär und Zivilschutz, Wilstrasse 1, 6370 Oberdorf, unter Vorlage des Dienstbüchleins, abzumelden.


Ausländische Staatsangehörige

  • Eine Abmeldung ist innert 14 Tagen beim Amt für Migration, Kreuzstrasse 2, 6371 Stans vorzunehmen.

 

Allgemeine Hinweise
 

Bei schulpflichtigen Kindern ist der Wegzug beim Schulsekretariat Ennetbürgen, Buochserstrasse 8, 6373 Ennetbürgen, Telefon 041 624 98 98 zu melden.

Hundehalter / Hunderhalterin 
Das Amt für Justiz, Hundekontrolle Nidwalden, Kreuzstrasse 2, 6371 Stans, Telefon 041 618 44 81 / justizamt@nw.ch führt das Hundeverzeichnis der im Kanton Nidwalden registrierten Hunde. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit der externen Hundedatenbank AMICUS. Weiter ist das Amt zuständig für das Veranlagen und den Bezug der Hundesteuer.

Preis

kostenlos

Zugehörige Objekte