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Abmeldung / Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich bei einem Wegzug in eine andere Gemeinde oder einen anderen Kanton innerhalb von 14 Tagen persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder elektronisch via eUmzugCH abmelden.
Erforderliche Unterlagen Schweizer Staatsangehörige:
- Identitätskarte (ID) oder Schweizer Pass
Erforderliche Unterlagen Ausländische Staatsangehörige:
- Ausländischer Reisepass (für alle Familienmitglieder)
- Ausländerausweis (für alle Familienmitglieder)
Definitiver Wegzug ins Ausland
Sie beabsichtigen Ihren Wohnsitz ins Ausland zu verlegen? Bei einem Wegzug ins Ausland müssen Sie sich spätestens 14 Tage vor der Ausreise persönlich bei der Einwohnerkontrolle abmelden.
Allgemeine Hinweise
- Bei schulpflichtigen Kindern ist der Wegzug zusätzlich beim Schulsekretariat Ennetbürgen, Buochserstrasse 8, 6373 Ennetbürgen, Telefon 041 624 98 98 zu melden.
- Hundehalter/innen haben ihren Hund jeweils beimAmt für Justiz, Hundekontrolle Nidwalden, Kreuzstrasse 2, 6371 Stans, Telefon 041 618 44 81 / justizamt@nw.ch aufgrund der Hundesteuer abzumelden.
- Wehrdienstpflichtige haben sich innert 14 Tagen beim Kreiskommando Nidwalden, Wilstrasse 1, 6370 Oberdorf, unter Vorlage des Dienstbüchleins, abzumelden.
- Zivilschutzpflichtige haben sich beim Amt für Militär und Zivilschutz, Wilstrasse 1, 6370 Oberdorf, unter Vorlage des Dienstbüchleins, abzumelden.
Preis
kostenlos
Zugehörige Objekte
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Merkblatt Zuzug, Umzug, Wegzug (DOCX, 386.55 kB) | Download | 0 | Merkblatt Zuzug, Umzug, Wegzug |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 041 624 40 10 | info@ennetbuergen.ch |