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Abmeldung / Wegzug

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich bei einem Wegzug in eine andere Gemeinde oder einen anderen Kanton innerhalb von 14 Tagen persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder elektronisch via eUmzugCH abmelden.

Erforderliche Unterlagen Schweizer Staatsangehörige:

  • Identitätskarte (ID) oder Schweizer Pass


Erforderliche Unterlagen Ausländische Staatsangehörige:

  • Ausländischer Reisepass (für alle Familienmitglieder)
  • Ausländerausweis (für alle Familienmitglieder)

 

Definitiver Wegzug ins Ausland
Sie beabsichtigen Ihren Wohnsitz ins Ausland zu verlegen? Bei einem Wegzug ins Ausland müssen Sie sich spätestens 14 Tage vor der Ausreise persönlich bei der Einwohnerkontrolle abmelden.


Allgemeine Hinweise

Preis

kostenlos

Zugehörige Objekte

Name
Merkblatt Zuzug, Umzug, Wegzug (DOCX, 386.55 kB) Download 0 Merkblatt Zuzug, Umzug, Wegzug