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Anmeldung / Zuzug
Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich Willkommen!
Damit wir Sie in unser Einwohnerregister aufnehmen können, müssen Sie sich bei einem Zuzug von einer anderen Gemeinde oder einem anderen Kanton innerhalb von 14 Tagen persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder elektronisch via eUmzugCH anmelden.
Erforderliche Unterlagen Schweizer Staatsangehörige:
- Identitätskarte (ID) oder Schweizer Pass
- Police oder Versicherungskarte der Krankenversicherung (für alle Familienmitglieder)
- Miet-, Beherbergungs- oder Kaufvertrag Wohnung/Haus
- Heiratsurkunde oder Familienausweis (falls verheiratet)
- Sorgerechtsbestätigung (bei nichtverheirateten Paaren mit Kindern)
- Geburtsurkunde (für alle Kinder)
- Scheidungsurteil (falls geschieden)
- Heimat- /Interimsausweis der Hauptwohnsitzgemeinde (für Wochenaufenthalter/innen)
Erforderliche Unterlagen Ausländische Staatsangehörige:
- Ausländischer Reisepass bei Zuzug aus dem Ausland (für alle Familienmitglieder)
- Ausländerausweis bei Zuzug innerhalb der Schweiz (für alle Familienmitglieder)
- Wegzugsbestätigung der früheren Wohngemeinde bei Zuzug innerhalb der Schweiz (für alle Familienmitglieder)
- Police oder Versicherungskarte der Krankenversicherung (für alle Familienmitglieder)
- Miet-, Beherbergungs- oder Kaufvertrag Wohnung/Haus
- Heiratsurkunde oder Familienausweis (falls verheiratet)
- Sorgerechtsbestätigung (bei nichtverheirateten Paaren mit Kindern)
- Geburtsurkunde (für alle Kinder)
- Scheidungsurteil (falls geschieden)
- Heimat- /Interimsausweis der Hauptwohnsitzgemeinde (für Wochenaufenthalter/innen)
Zuzug aus dem Ausland
Damit wir Sie in unser Einwohnerregister aufnehmen können, müssen Sie sich beim Zuzug aus dem Ausland innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle anmelden.
Allgemeine Hinweise
- Bei schulpflichtigen Kindern ist der Zuzug zusätzlich beim Schulsekretariat Ennetbürgen, Buochserstrasse 8, 6373 Ennetbürgen, Telefon 041 624 98 98 zu melden.
- Feuer- und Elementarversicherung für Gebäude und Mobiliar sind im Kanton Nidwalden obligatorisch. Zuständig ist die Nidwaldner Sachersicherung, Riedenmatt 1, 6371 Stans.
- Hundehalter / Hunderhalterinen haben ihren Hund beim Amt für Justiz, Hundekontrolle Nidwalden, Kreuzstrasse 2, 6371 Stans, Telefon 041 618 44 81 / justizamt@nw.ch für die Hundesteuer anzumelden
- Wehrdienstpflichtige haben sich innert 14 Tagen beim Kreiskommando Nidwalden, Wilstrasse 1, 6370 Oberdorf, unter Vorlage des Dienstbüchleins, anzumelden.
- Zivilschutzpflichtige haben sich zudem beim Amt für Militär und Zivilschutz, Wilstrasse 1, 6370 Oberdorf, unter Vorlage des Dienstbüchleins, anzumelden.
- Wichtige Informationen zu Themen wie Deutsch lernen, Arbeit, Familie, Gesundheit, Schule und weiterem finden sie hier.
- Bei Fragen betreffend Aufenthaltsbewilligung können Sie sich an das Amt für Justiz, Abteilung Migration, Kreuzstrasse 2, Postfach 1242, 6371 Stans, Tel. 041 618 44 90, wenden.
Preis
kostenlos
Zugehörige Objekte
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Merkblatt Zuzug, Umzug, Wegzug (PDF, 131.34 kB) | Download | 0 | Merkblatt Zuzug, Umzug, Wegzug |
Gesuch Zuzug Ausländische Staatsangehörige (Deutsch) (PDF, 92.22 kB) | Download | 1 | Gesuch Zuzug Ausländische Staatsangehörige (Deutsch) |
Gesuch Zuzug Ausländische Staatsangehörige (English) (PDF, 107.42 kB) | Download | 2 | Gesuch Zuzug Ausländische Staatsangehörige (English) |
Gesuch Zuzug Ausländische Staatsangehörige (Français) (PDF, 129.83 kB) | Download | 3 | Gesuch Zuzug Ausländische Staatsangehörige (Français) |
Gesuch Zuzug Ausländische Staatsangehörige (Italiano) (PDF, 209.5 kB) | Download | 4 | Gesuch Zuzug Ausländische Staatsangehörige (Italiano) |
Merkblatt Krankenversicherung bei Zuzug in die Schweiz (PDF, 123.17 kB) | Download | 5 | Merkblatt Krankenversicherung bei Zuzug in die Schweiz |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 041 624 40 10 | info@ennetbuergen.ch |