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Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis.

Im Zeugnis wird Ihnen Ihre Handlungsfähigkeit nach Art. 13 ZGB bestätigt.

Sie können das Zeugnis bei der Kindes- und ErwachsenenschutzbehördeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. in Stans beziehen. 

Preis

20.00

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