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Prämienverbilligung Krankenkasse

Die Krankenkassen erheben ihre Prämien ohne Rücksicht auf das Einkommen oder das Vermögen der Versicherten. Dies kann zu einer grossen finanziellen Belastung führen. Die Prämienverbilligung soll bei den in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen lebenden Personen die Belastung durch die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vermindern. Zudem werden die Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung speziell entlastet.

Prämienverbilligungen sind kantonale Finanzierungshilfen, auf die bei Erfüllen der Voraussetzungen ein Rechtsanspruch besteht. Die Prämienverbilligungen werden aus dem Ertrag der Mehrwertsteuer und aus allgemeinen Mitteln des Kantons Nidwalden finanziert.

Die Auszahlungen der Ausgleichskasse Nidwalden erfolgen in jedem Fall an die Krankenversicherer. Die Auszahlung des gesamten Betrages erfolgt im Laufe des Jahres. Die Krankenversicherer verrechnen die Gutschrift mit den laufenden Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Beiträge unter CHF 100.– werden nicht ausbezahlt.

Personen, die Prämienverbilligung beantragen wollen, haben bis Ende April ein Anmeldeformular einzureichen.

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