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Gefährdungsmeldung

Jede Person kann sich an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Nidwalden wenden, wenn sie den Eindruck hat, eine erwachsene Person oder ein Kind sei gefährdet und benötige behördliche Unterstützung. Es empfiehlt sich, eine Gefährdungsmeldung schriftlich einzureichen.

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