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Gefährdungsmeldung
Jede Person kann sich an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Nidwalden wenden, wenn sie den Eindruck hat, eine erwachsene Person oder ein Kind sei gefährdet und benötige behördliche Unterstützung. Es empfiehlt sich, eine Gefährdungsmeldung schriftlich einzureichen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB | 041 618 76 40 | kesb@nw.ch |