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Gefährdungsmeldung
Jede Person kann sich an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Nidwalden Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.wenden, wenn sie den Eindruck hat, eine erwachsene Person oder ein Kind sei gefährdet und benötige behördliche Unterstützung. Es empfiehlt sich, eine Gefährdungsmeldung schriftlich einzureichen.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB | 041 618 76 40 | kesb@nw.ch |
