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Grüngutsammlung
6373 Ennetbürgen
26. Aug. 2025
26. Aug. 2025
Zu beachten
- Bereitstellung in grünen oder beschrifteten Containern* von 240 bis 800 Liter.
- Kompostierbare Säcke mit weissem Gitterdruck à 5 Liter/9 Liter und 16 Liter, Artikel aus biologisch abbaubaren Werkstoffen (BAW), Kompostbeutel mit weissem Gitterdruck nach DIN V54900, DIN EN 13432, DIN EN 14995.
- Sonstige Säcke und Gebinde sowie Kunststoff-/Metallverschnürungen sind nicht zugelassen!
- Äste müssen mit Hanfschnüren gebündelt bereitgestellt werden (max. 150 cm Länge, max. 20 kg Gewicht).
- Unzulässige Gebinde werden nicht geleert.
* Aufkleber für Container (Kehricht, Grüngut) können auf der Gemeindeverwaltung kostenlos bezogen werden.
Was gehört ins Grüngut?
- Rüst- und Gartenabfälle
- Speisereste
- Eierschalen
- Tierabfälle von nicht Fleisch essenden Tieren (z.B. Hamster- und Meerschweinchenmist)
- Kaffeesatz
- Teekraut
- Blumen
- Pflanzen
- Christbäume
- Äste
- Zweige
- Wurzeln
- Rasenschnitt
- Laub etc.
Was gehört nicht ins Grüngut?
- Katzenstreu und Hundekot (-> Kehricht)
- Asche (-> Kehricht)
- Plastiksäcke, Verpackungen, Kaffeekapseln, Medikamente, Glas, PET, Batterien, Metall, Alu, Steine, Tierkadaver, Töpfe, Erde, Rasenziegel, Karton, Sand, Füllmaterial aus Maisstärke etc.
- Neophyten (-> Kehricht)