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Feuer- und Feuerwerksverbot bleiben weiterhin bestehen

27. Juli 2026

Feuer- und Feuerwerksverbot bleiben über den Nationalfeiertag bestehen

Die Kantone Obwalden und Nidwalden halten das Feuer- und Feuerwerksverbot wegen der anhaltenden Trockenheit aufrecht. Die Waldbrandgefahr liegt weiterhin bei Stufe 4 von 5.

Bis auf Widerruf gilt:

  • Im Wald und innerhalb von 50 Metern zum Wald darf kein Feuer entfacht werden – auch nicht in Feuerstellen, Feuerschalen oder Einweggrills.
  • Feuerwerk sowie 1.-August- oder Höhenfeuer sind in beiden Kantonen generell verboten.
  • Erlaubt bleiben Gas- und Elektrogrills. Holzkohlegrills, Cheminées und Feuerschalen sind ausserhalb des 50-Meter-Abstands zum Wald erlaubt.


Eine Aufhebung erfolgt erst nach ausreichenden, länger anhaltenden Niederschlägen und einer nachhaltigen Entspannung der Waldbrandgefahr.

Weiter Informationen entnehmen Sie der Medienmitteilung vom 27.07.2026 (siehe Dokumente) und unter www.waldbrandgefahr.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

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Absolutes Feuerverbot ab 10. Juli 2026

Die anhaltende Trockenheit und geringe Niederschläge haben die Brandgefahr in Wäldern und Wiesen massiv erhöht. Ab Freitag, 10. Juli 2026, 12 Uhr gilt für das ganze Kantonsgebiet Ob- und Nidwalden ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern. Damit gilt auch im gesamten Kantonsgebiet ein absolutes Feuerwerksverbot.

Es ist bis auf Widerruf verboten, im Wald und in Waldesnähe (50m) Feuer zu entfachen, Höhenfeuer zu entzünden oder Streichhölzer und Raucherwaren wegzuwerfen. Das Verbot beinhaltet insbesondere auch das Grillieren an Feuerstellen und Feuerschalen und auf Einweggrills sowie das Steigenlassen von Heissluftballons und „Himmelslaternen“, welche durch offenes Feuer angetrieben werden. Auch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist im gesamten Kantonsgebiet untersagt. Davon ausgenommen sind polizeilich bewilligte Feuerwerke auf dem See mit einem Abstand zum Ufer von mind. 200m.

Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden polizeilich geahndet. Aufgrund der aktuellen Wetterprognosen wird die Trockenheit noch weiter andauern. Kurze, sporadisch eintreffende Gewitterregen vermögen die Situation nicht zu entschärfen. Eine Entspannung der Gefahrenlage ist frühestens nach einer intensiven Regenphase von mindestens zwei Tagen zu erwarten.

Zugehörige Objekte

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Medienmittteilung Waldbrandgefahr Ob- und Nidwalden vom 27.07.2026 (PDF, 83 kB) Download 0 Medienmittteilung Waldbrandgefahr Ob- und Nidwalden vom 27.07.2026
Allgemeine Verfügung - Feuerverbot vom 09.07.2026 (PDF, 94 kB) Download 1 Allgemeine Verfügung - Feuerverbot vom 09.07.2026
Medienmittteilung_Feuerverbot vom 09.07.2026 (PDF, 83 kB) Download 2 Medienmittteilung_Feuerverbot vom 09.07.2026
Plakat_Feuerverbot (PDF, 179 kB) Download 3 Plakat_Feuerverbot