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Gelegenheitswirtschaftsbewilligung
Wer gegen Entgelt an öffentlichen Anlässen Speisen oder Getränke abgibt, benötigt eine Bewilligung zur Führung einer Gelegenheitswirtschaft.
Das Gesuchsformular kann beim Online-Schalter heruntergeladen werden. Es ist rechtzeitig, spätestens zwei Wochen vor der Durchführung des Anlasses bei der Gemeinde Ennetbürgen einzureichen.
Die Erteilung der Bewilligung wird mit Bedingungen und Auflagen verbunden.
Die Abgabe von nicht gebrannten alkoholhaltigen Getränken (Bier, Wein etc.) an Jugendliche unter 16 Jahren ist verboten.
An Jugendliche unter 18 Jahren ist die Abgabe von gebrannten Wassern (Schnaps) und von Getränken, die gebrannte Wasser enthalten, verboten.
Auf der Informationsplattform Jugendschutz zentral der Kantone Nidwalden, Obwalden, Luzern, Schwyz, Uri und Zug können Sie für Ihren Betrieb oder Ihre Veranstaltung Jugendschutzmaterialien bestellen.
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindeverwaltung | 041 624 40 10 | info@ennetbuergen.ch |