Inhalt

Gemeindeweibel

Der Gemeinderat wählt auf die Amtsdauer von vier Jahren den Gemeindeweibel.

Dem Gemeindeweibel obliegen folgende Aufgaben:

  • Auf Verlangen die amtliche Zustellung von Mitteilungen, Vorladungen, Verfügungen und Gerichtsbefehlen
  • Einfache Tatbestandfeststellungen, soweit diese ohne besondere Fachkenntnisse festgestellt werden kann (ausschliesslich für zivilrechtliche Bereiche oder Amtshilfe; zum Beispiel: Einen tatsächlichen Zustand einer Sache beschreiben oder ein Vorhandensein einer Sache bestätigen.)
  • Begleitung des Gemeinderates bei offiziellen Anlässen (zum Beispiel: Wahlfeierlichkeiten oder besondere Anlässe)


Gebühren
Die Gebühr nach Zeitaufwand gemäss § 3 der Gebührenverordnung (NG 265.51) trägt der/die Auftraggeber/in.

Die Schlichtungsbehörde Nidwalden steht Ihnen für weitere Auskünfte in Zivilsachen gerne zur Verfügung.

Kontakt

Gemeindeweibel
Friedenstrasse 6
6373 Ennetbürgen

Personen

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