Inhalt
Gemeindeweibel
Der Gemeinderat wählt auf die Amtsdauer von vier Jahren den Gemeindeweibel.
Dem Gemeindeweibel obliegen folgende Aufgaben:
- Auf Verlangen die amtliche Zustellung von Mitteilungen, Vorladungen, Verfügungen und Gerichtsbefehlen
- Einfache Tatbestandfeststellungen, soweit diese ohne besondere Fachkenntnisse festgestellt werden kann (ausschliesslich für zivilrechtliche Bereiche oder Amtshilfe; zum Beispiel: Einen tatsächlichen Zustand einer Sache beschreiben oder ein Vorhandensein einer Sache bestätigen.)
- Begleitung des Gemeinderates bei offiziellen Anlässen (zum Beispiel: Wahlfeierlichkeiten oder besondere Anlässe)
Gebühren
Die Gebühr nach Zeitaufwand gemäss § 3 der Gebührenverordnung (NG 265.51) trägt der/die Auftraggeber/in.
Die Schlichtungsbehörde Nidwalden steht Ihnen für weitere Auskünfte in Zivilsachen gerne zur Verfügung.
Kontakt
GemeindeweibelFriedenstrasse 6
6373 Ennetbürgen
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|