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Baulicher Zivilschutz - Ersatzbeiträge

Erstellen Hauseigentümer/innen keinen privaten Schutzraum, so haben sie einen Ersatzbeitrag zu leisten. Diese sind gemäss Bundesgesetzgebung zweckgebunden zu verwenden und dienen in erster Priorität der Finanzierung öffentlicher Schutzräume (Erstellung, Ausrüstung, Betrieb und Unterhalt) oder für weitere Massnahmen des Zivilschutzes.

Das Amt für Militär und Zivilschutz verfügt gestützt auf die Bundesgesetzgebung vor der Erteilung der Baubewilligung über die Pflicht zur Erstellung von Schutzräumen oder die Leistung von Ersatzbeiträgen

  • Besteht für das Bauprojekt keine Schutzraumbaupflicht, so müssen auch keine Ersatzbeiträge geleistet werden
  • Die Ersatzbeiträge sind vor Baubeginn an die Gemeindekasse zu entrichten
  • Der Regierungsrat legt die Höhe der Ersatzbeiträge fest (zum Herunterladen).


Informationen zum Thema Schutzbauten

Informationen zum Thema Schutzbauten erfahren Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz

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