Inhalt

Wegleitung 2024

Wegleitung 2024 Titelseite

Die Steuerperiode 2024 bringt gegenüber der Steuerperiode 2023 kaum Änderungen.

Bei der direkten Bundessteuer wurde die kalte Progression ausgeglichen. Dies führt zu milderen Tarifen und teilweise höheren Abzügen bei der direkten Bundessteuer.

Vorauszahlungen werden im Kalenderjahr 2024 mit 1.00 Prozent verzinst, ebenso beträgt der Ausgleichszins 1.00 Prozent. Der Verzugszins beträgt 2024 4.75 Prozent.

Informationen

Datum
1. Februar 2025
Herausgeber/-in
Kantonales Steueramt

Dokumente

Name
Wegleitung 2024 (PDF, 1.83 MB) Download 0 Wegleitung 2024

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon