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Gelegenheitswirtschafts-Gesuch
Die Bewilligung für eine Gelegenheitswirtschaft berechtigt zum Führen einer vorübergehenden, zeitlich genau begrenzten, einmaligen Gastwirtschaft.
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Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindeverwaltung | 041 624 40 10 | info@ennetbuergen.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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