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Dienstleistungen

Taufen
Setzen Sie sich bitte frühzeitig mit unserem Gemeindeleiter in Verbindung. Er wird mit Ihnen ein Taufgespräch vereinbaren und die ersten Elternbriefe überreichen.


Eheschliessung
Wenn Sie kirchlich heiraten möchten, bitten wir Sie, sich rechtzeitig (mindestens 6 Monate vor dem Hochzeitstermin) mit dem Gemeindeleiter in Verbindung zu setzen. Er wird Sie besuchen, mit Ihnen ein Gespräch führen und das zur kirchlichen Trauung erforderliche Ehedokument ausfüllen.

Man ist gut beraten, wenn mann den Traupriester/Diakon frühzeitig anfragt und ebenso rechtzeitig den Ort der Trauung aussucht. Die Pfarrkirche und die Kapelle St. Jost stehen allen hiesigen Brautleuten unentgeltlich zur Verfügung.

Die St. Jost-Kapelle kann reserviert werden vom 1. April bis 31. Oktober. Die Mietkosten betragen für Nicht-Pfarreiangehörige CHF 200.00. Zuständig dafür ist das Pfarreisekretariat Tel. 041 620 11 78. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten.


Krankheit oder Spitalaufenthalt
In unserer Pfarrei gibt es immer wieder Menschen, die längere oder kürzere Zeit krank sind. Meistens haben wir davon keine Kenntnis, weil uns niemand benachrichtigt. Oft erfahren wir auch nicht, wenn Pfarreimitglieder für längere Zeit im Spital sind. Deshalb sind wir auf Mitteilung angewiesen, damit sie besucht werden können. Mitteilungen können Sie dem Gemeindeleiter Tel. 041 620 14 70 oder dem Sekretariat Tel. 041 620 11 78 zukommen lassen.


Todesfall
Zum Trauergespräch und für weitere Absprachen wendet man sich möglichst bald nach dem Todesfall an den Gemeindeleiter.

1. Todesfall in Ennetbürgen

  • Arzt rufen (er wird die ärztliche Todesbescheinigung zuhanden des Zivilstandsamtes ausstellen).
  • Das Bestattungsinstitut benachrichtigen. Der Bestattungsbeamte besorgt nach Absprache mit den Angehörigen das Einsargen und veranlasst die Überführung in die Totenkapelle Ennetbürgen oder zur Kremation.
  • Gemeindeleiter benachrichtigen. Ist der Gemeindeleiter nicht erreichbar, dann einen Sakristan anrufen. 
  • Mitteilung des Todes an Angehörige, Arbeitgeber, Vermieter, Versicherungen usw.
  • Druck des Leidzirkulars, Todesanzeige in Zeitungen (nach Bestattung: Danksagung) usw. veranlassen.


2. Meldung an das Zivilstandsamt

  • Der Todesfall muss dem Zivilstandsamt des Kanton Nidwalden in Stans gemeldet werden. Das Zivilstandsamt stellt die Bewilligung zur Bestattung oder zur Kremation aus. Die Bestattungsbewilligung ist dem kath. Pfarramt Ennetbürgen beziehungsweise dem reformierten Pfarramt Buochs zukommen zu lassen. Mitzubringen sind Familienbüchlein und ärztliche Todesbescheinigung.


3. Meldung an das Pfarramt Ennetbürgen

  • Trauergespräch mit Gemeindeleiter vereinbaren.
  • Anordnung für die Bestattung besprechen: Zuteilung des Grabes (Einzelgrab, Urnengrab, Urnennische oder Gemeinschaftsgrab).
  • Termine für das Sterbegebet (Vorabend der Bestattung), Bestattungstermin und Nachgedächtnis (Dreissigster) festlegen.
  • Die Beerdigungsliturgie und die anschliessende Trauerfeier sind werktags auf 9.30 Uhr festgelegt.

        Für reformierte Mitchristen

  • Besprechung mit dem ev.ref. Pfarrer vereinbaren.
  • Bestattungstermin festlegen. Beerdigung bzw. Urnenbeisetzung und Abdankung finden in der Regel werktags um 14.00 Uhr in der reformierten Kirche in Buochs oder in der Pfarrkirche in Ennetbürgen statt.


4. Todesfälle auswärts (Spital, Pflegeheim usw.)

  • Die ärztliche Todesbescheinigung wird vom zuständigen Orts- oder Spitalarzt zuhanden des Zivilstandsamtes des Todesortes ausgestellt. Letzteres leitet die Bestattungsbewilligung an das Pfarramt Ennetbürgen weiter und ist auch für die Kremationsbewilligung in Luzern zuständig. Dem Zivilstandsamt des Todesortes ist das Familienbüchlein vorzuweisen.
  • Das Bestattungsinstitut benachrichtigen. Der Bestattungsbeamte besorgt nach Absprache mit den Angehörigen das Einsargen und veranlasst die Überführung in die Totenkapelle Ennetbürgen oder zur Kremation.
  • Gemeindeleiter benachrichtigen. Ist der Gemeindeleiter nicht erreichbar, dann einen Sakristan anrufen.
  • Mitteilung des Todes an Angehörige, Arbeitgeber, Vermieter, Versicherungen usw. Druck des Leidzirkulars, Todesanzeige in Zeitungen (nach Bestattung: Danksagung) usw. veranlassen.
  • Meldung an das Pfarramt Ennetbürgen (siehe 2.).


5. Brauchtum

  • Endläuten 12.00 Uhr mittags.
  • Am Vorabend der Bestattungsfeierlichkeiten findet das Sterbegebet in der Pfarrkirche (19.30 Uhr) oder im Andachtsraum des Alterszentrums Oeltrotte (in der Regel 18.45 Uhr) statt.
  • Beginn der Trauerfeier um 9.30 Uhr auf dem Friedhof bei der Urnenhalle, anschliessend Trauergottesdienst in der Pfarrkirche. Die Angehörigen nehmen in den vordersten Bänken rechts (vor dem Josef-Altar) Platz. Wenn nicht anders vorgesehen, endet die Trauerfeier mit einem Gebet auf dem Friedhof.
  • Für das Nachgedächtnis und das 1. Jahresgedächtnis kann ein Samstagabend- oder Sonntagmorgengottesdienst ausgewählt werden. An hohen Feiertagen hingegen dürfen keine Gedächtnisse gehalten werden.


6. Stiftmessen, Gedächtnisse, Gedenken und Bruderschaften

  • Für die Erinnerung einer Stiftmesse ist mit dem Pfarreisekretariat Kontakt aufzunehmen.
  • Jahresgedächtnisse und Gedenken können ebenfalls dem Pfarreisekretariat gemeldet werden. Bitte den Termin spätestens vier Wochen vorher dem Pfarreisekretariat bekanntgeben.
  • Bitte Bruderschaftszettel auf dem Pfarreisekretariat abgeben, damit die entsprechenden Gedächtnisse gehalten werden können.


7. Friedhofverwaltung

  • Für das Anbringen eines Porzellanbildes ist ein Leidbild (zuhanden der Friedhofverwaltung) notwendig.
  • Rechnungsstellung für die Bestattung (inkl. Beerdigung, Urne, Gravur, allfällige Gedächtnisse etc.), erfolgt durch die Friedhofverwaltung ca. einen Monat nach der Trauerfeier.
  • Die Aufwendungen des Bestattungsinstitutes werden durch dieses direkt den Angehörigen in Rechnung gestellt.
  • Die Kosten für den Unterhalt des Grabes sind direkt durch die Angehörigen zu übernehmen.


8. Friedhofreglement

  • Das Bestattungswesen ist im Friedhofreglement Ennetbürgen festgelegt. Es ist auf der Gemeindekanzlei, im Pfarreisekretariat oder beim jeweiligen Friedhofverwalter erhältlich.

 

Krankensalbung
Jährlich einmal wird die Krankensalbung für Kranke und Betagte in einer gemeinsamen Feier gespendet. Zeitpunkt ist gewöhnlich der erste Sonntag im März im Alterszentrum Oeltrotte. Für eine Einzelspendung des Krankensakramentes zu Hause wenden Sie sich an den Gemeindeleiter.


Beratung
Für jegliche Beratung stehen Ihnen der Gemeindeleiter und seine Mitarbeiter gerne zur Verfügung.